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DATENBANKSTUDIEN
Verrechnungspreis-Datenbankstudie solide und günstig
Datenbankstudien für Verrechnungspreise sind mühsam und teuer.
VIELLEICHT KENNEN SIE DIE SITUATION
Die Betriebsprüfung hat eine Studie angefordert und Sie fragen sich, wie Sie am besten vorgehen und eine kostengünstige Lösung finden?
Sie nutzen bereits eine Vielzahl an Studien und suchen eine günstige Quelle für die Erstellung und das Update von Datenbankstudien?
Sie möchten ihre Verrechnungspreise vorausschauender planen und so ihre Sicherheit vor Anpassungen und Strafen erhöhen?
UNSERE HERANGEHENSWEISE
Sie besprechen mit uns Ihren Bedarf und wir beraten Sie hinsichtlich der grundsätzlichen Herangehensweise, der Ausgestaltung der Studie, prüfen die Machbarkeit und erstellen ein festes Angebot.
In aller Regel dauert die Erstellung einer Studie dann zwischen 3 und 6 Wochen.
MEINUNG UNSERER KUNDEN
Wir liefern Ihnen genau die Studie, die zu Ihnen passt zu einem günstigen Fixpreis.
Sie haben Fragen zu Ihrer Datenbank Studie?
Dann kontaktieren Sie uns!
HÄUFIGE FRAGEN / FAQ
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Was ist eine Datenbankstudie?Im Bereich der Verrechnungspreise gilt das Prinzip des Fremdvergleichs. Das heißt, Preise müssen so ausgestaltet werden, dass sie zu einer angemessenen Gewinnverteilung zwischen Unternehmenseinheiten und damit Staaten führen. Ein wesentlicher Aspekt des Fremdvergleichs ist der Abgleich der erzielten Preise oder Gewinne mit üblichen Preisen und Gewinnnverteilungen zwischen fremden Dritten, also Personen außerhalb des Konzerns, die sonst keine Verbindungen zueinander haben.
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Wie ist das übliche Vorgehen bei der Erstellung einer Datenbankstudie?Üblicherweise wird aus einer Datenbank basierend auf bestimmten Filtern und Schlüsselwörtern ein erster Datenabzug erstellt. Die so erhaltenen Daten werden manuell gesichtet und dokumentiert. Dabei werden Daten, die aus verschiedenen Gründen nicht vergleichbar sind, herausgenommen. So ergibt sich ein Bodensatz, bei dem angenommen wird, dass die verbliebenen Daten zumindest eingeschränkt vergleichbar sind. Um die Vergleichbarkeit weiter zu erhöhen, werden am Schluss weitere Analysen durchgeführt. Sehr oft werden hierbei das obere und untere Viertel, also die „Ausreißer“ herausgenommen. Die verbliebenen Werte werden dann als Interquartilsbandbreite bezeichnet. Grundsätzlich gilt jeder Wert, der innerhalb dieser Bandbreite liegt, als fremdvergleichskonform.
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Liefert eine Datenbankstudie vernünftige Ergebnisse?Dabei kommt es darauf an, was man als „vernünftig“ definiert. Ziel der Datenbankstudie im Bereich der Verrechnungspreise ist es, die Gewinnverteilung um Konzern und die steuerliche Basis (Steuererklärung) zu verteidigen. Eine Datenbankstudie bedient eine Konvention, der sich viele Steuerverwaltungen unterworfen haben. Ein korrekter Verrechnungspreis ist sehr schwer zu greifen und mit großen Bandbreiten versehen. Es ist fast unmöglich, einen richtigen Verrechnungspreis festzustellen oder zu belegen, dass er falsch ist. Vor diesem Hintergrund geht es im Bereich der steuerlichen Verteidigung vor allem um die Beweislast. Legt der Steuerpflichtige eine Datenbankstudie vor, kann die Betriebsprüfung diese akzeptieren. Die Betriebsprüfung kann sich auch auf den Standpunkt stellen, das ist keine Vergleichbarkeit gibt. Um dann allerdings zu einer Korrektur zu gelangen, muss die Finanzverwaltung in Deutschland - und auch in den meisten ausländischen Jurisdiktionen - bessere Kenntnisse darlegen, also eine bessere Datenbankstudie vorlegen als die, die sie selbst verworfen hat. Daran wird eine Finanzverwaltung in aller Regel scheitern, so dass es am Ende auf die Beweislast ankommt. Mit der Datenbankstudie belegt der Steuerpflichtige sein „ernsthaftes Bemühen“ - wie es in Deutschland heißt - um eine fremdvergleichskonforme Preisbildung. Damit liegt die Beweislast bei der Finanzverwaltung und eine Korrektur ist in aller Regel gesperrt. Unsere Kunden vermissen in den Datenbankstudien oft ihre eigenen Wettbewerber. Das liegt daran, dass alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen von vornherein aus der Analyse ausscheiden, da sie ja definitionsgemäß nicht alleinstehend (unabhängig / nicht nahestehend) sind. Somit erfolgt der Vergleich oft mit vielen kleinen und lokalen Unternehmen, während der Steuerpflichtige selbst oder seine im Markt stehenden Wettbewerber global operierende Konzerne sind. Insofern handelt es sich bei einer Datenbankstudie in diesem Sinne eher um ein steuerliches Konstrukt oder um eine internationale Konvention denn um eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Analyse. Betriebswirtschaftlich sinnvolle Datenbankanalysen können wir selbstverständlich in individueller Abstimmung auch erstellen.
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Und was ist mit Corona und Sonderumständen im Markt?Die Corona Pandemie und der Ukrainekrieg beherrschen derzeit das Marktgeschehen im Bereich der produzierenden und handelnden Unternehmen erheblich. Vor dem Hintergrund ist es sehr schwer, aktuelle gültige Datenbankstudien zu erstellen. Im Hinblick auf die Planung wird dabei oft auf Jahre vor der Pandemie ausgewichen. Gleichzeitig kann es aber auch hilfreich sein, auf die Pandemiejahre 2020 und bald ein 2021 zu schauen und gegebenenfalls auch auf Jahre der Finanzkrise, um Auswirkungen einer Krise zu simulieren und aktuell zu belegen.
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Was sind die rechtlichen Grundlagen?Grundsätzlich geht es bei den Verrechnungspreisen darum, die fremdvergleichskonforme Preisbildung nachzuweisen. Dies kann auf vielen Wegen geschehen und wenn sich aus dem Konzern heraus keine eigenen Vergleichsdaten ergeben, bietet sich eine Datenbankstudie an (externer Fremdvergleich). Harte Vorgaben gibt es hier allerdings nicht; der Steuerpflichtige kann sich prinzipiell aller Quellen bedienen, die sinnvolle Vergleichswerte liefern. In Deutschland geben die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung und die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise aus dem Jahr 2021 Hinweise darauf, wie eine Datenbankstudie auszugestalten ist. Alles in allem ist dies allerdings eine eher betriebswirtschaftliche Kunst, die viel Erfahrung braucht und von vielen lokalen Eigenheiten beeinflusst ist.
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Warum sollte man eine Datenbankstudie haben?Ob eine Datenbankstudie im Einzelfall sinnvoll ist, muss man sich genau überlegen. Wir versuchen zunächst, die Erstellung durch alternative Möglichkeiten zu vermeiden oder den Umfang oder die Tiefe zu reduzieren, um die Kosten gering zu halten. Wichtige Gründe für eine Datenbankstudie sind die folgenden: die Betriebsprüfung fragt konkret danach oder der Steuerpflichtige hat schon in der Vergangenheit regelmäßig Datenbankstudien vorgelegt. Im Jahr 2021 traten die neuen Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung zu Verrechnungspreisen in Kraft. Während Datenbankstudien in der Vergangenheit in Deutschland eher ein Schattendasein führten, legt die Finanzverwaltung seit dem Jahr 2021 einen deutlichen Fokus auf die zeitnahe Erstellung von Datenbankstudien bereits zur proaktiven Steuerung der Verrechnungspreise. Dies wird bereits jetzt in aktuell laufenden Betriebsprüfungen deutlich! Zudem sind Datenbankstudien im Ausland schon länger in großer Mode. Selbst wenn sich die deutsche Konzernzentrale einer Datenbankstudie entziehen kann, werden sehr oft ausländische Tochtergesellschaften danach fragen und es macht dann Sinn, diese Studie einmalig für den Konzern zu erstellen, statt mehrfach lokal. Zudem genießen Datenbankstudien im Ausland häufig ein höheres Ansehen und sind deshalb besser für die Verteidigung der Verrechnungspreise geeignet, als man es in Deutschland kennt. Ein weiterer Punkt sind sehr streitige Verfahren. Wenn es zum Beispiel um eine finanzgerichtliche Auseinandersetzung geht, führt an einer Datenbankstudie selten ein Weg vorbei, da diese das ernsthafte Bemühen des Steuerpflichtigen dokumentiert. Im finanzgerichtlichen Verfahren kommt es bei Verrechnungspreisen vor allem auf die Beweislast an! In Verständigungsverfahren oder Vorabverständigungsverfahren (sog. Advance Pricing Agreements oder APAs) sind Datenbankstudien inzwischen unausweichlich, vor allem weil ausländische Steuerverwaltungen einen sehr großen Wert darauf legen.
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Was kostet eine Studie üblicherweise?Eine Datenbankstudie kostet üblicherweise zwischen 6.000€ und 9.000€ je nach Komplexitätsgrad.
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Warum sind Datenbankstudien so teuer?Hierfür gibt es drei wesentliche Gründe: Erstens muss für die Erstellung eine Datenbank herangezogen werden, die in aller Regel recht teuer ist. Die Gebühren für einen Datenabzug liegen je nach Datenbank zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro. Bei einer üblichen Datenbankstudie ist mit Lizenzkosten von rund 1.500€ zu rechnen. Zweitens ist die Auswertung des Datenabzugs mit großem manuellem Aufwand verbunden. Hierbei müssen üblicherweise mehrere hundert Fälle gesichtet, beurteilt und dokumentiert werden. Drittens muss der Kunde auch die gesamte Infrastruktur des Anbieters mit bezahlen.
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Warum sind Sie so günstig?Erstens können wir über unser Nachfragevolumen Skaleneffekte bei den Datenbankkosten erzielen. Zweitens haben wir unsere Prozesse optimiert und automatisiert, so dass wir manuelle Arbeiten effizient und mit großer Erfahrung erledigen können. Drittens verfolgen wir eine Asset Light Strategie, das heißt, wir sind nicht mit Overheadkosten und Infrastrukturkosten belastet.
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Kann ich eine Datenbankstudie selbst erstellen?Prinzipiell kann sich jeder einen Zugang zu den bekannten Datenbanken kaufen und eine Datenbankstudie selbst erstellen. Amadeus bietet hierzu mit dem TP Catalyst sogar eine webbasierte Anleitung und Dokumentation zur eigenen Erstellung von Datenbankstudien einschließlich des Berichtes. Einschränkend ist allerdings zu sagen, dass ein Einzelzugang sehr teuer ist (hohe Lizenzgebühren) und dass die Erstellung einer Datenbankstudie einiges an Erfahrung erfordert.
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Welche alternativen Möglichkeiten gibt es?Im Rahmen unserer Erstberatung prüfen wir den jeweiligen Fall umfassend auf die Möglichkeit eines besseren oder kostengünstigeren Ansatzes. Beispielsweise gibt es marktbekannte Erfahrungswerte, Literaturquellen oder Erfahrungssätze aus vergangenen Betriebsprüfungen. Hierzu können auch Branchenvergleiche und Richtsatzsammlungen herangezogen werden. Zudem kann zuweilen auch versucht werden, mit einem sogenannten „Data Dump“ zu arbeiten, bei dem die umfassende manuelle Auslese übersprungen wird.
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Für welche Verrechnungspreismethoden eignet sich eine Datenbankstudie?Eine Datenbankanalyse wird regelmäßig erstellt, wenn die Geschäftsvorfallbezogene Nettomargen Methode (TNMM) zur Anwendung kommt. Die Kostenaufschlagsmethode kommt dieser Methode sehr nah. Analysen sind auch zur Wiederverkaufspreismethode möglich, kommen jedoch seltener vor. Direkte Preisvergleiche finden sich bei Lizenzsätzen, Zinssätzen und Franchisegebühren.
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Wofür eignet sich eine Datenbankstudie nicht?Eine Datenbankstudie eignet sich vor allem für die vorgenannten Sachverhalte. Üblicherweise ist es erforderlich, dass eines der Unternehmen oder eine Gruppe von Unternehmen („tested party“ oder „less complex entity“) relativ einfache Funktionen wie Vertrieb, Produktion oder Dienstleistungen für den Konzern erbringt. Sie eignet sich nicht für komplexe Transaktionen wie beispielsweise Aktivitäten zwischen zwei starken Unternehmen und die Gewinnaufteilungsmethode. Aus Gründen der Datenverfügbarkeit und der Anforderungen an die Vergleichbarkeit eignet sich eine Datenbankstudie weniger für die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode (im engeren Sinne), wobei es durchaus möglich und manchmal auch sinnvoll ist, diese Methoden heranzuziehen. Kleine Anmerkung hierzu: bei der Kostenaufschlagsmethode handelt es sich oftmals um einen Sprachgebrauch für die TNMM unter Anwendung des Gewinnanzeigers Nettokostenaufschlag, also streng genommen gar nicht um die Kostenaufschlagsmethode. Für diese TNMM-Fälle (typischerweise Dienstleistungen oder Produktionstätigkeiten) kann ohne Weiteres eine Datenbankstudie erstellt werden. Ein direkter Preisvergleich bei Finanztransaktionen und bei Lizenzen relativ leicht möglich. Für alle anderen Fälle des direkten Preisvergleichs können die herkömmlichen Datenbanken selten sinnvoll herangezogen werden, da die Fälle zu heterogen sind. oftmals gibt es in solchen Fällen allerdings branchenspezifische Preisdatenbanken oder Branchenindizes, auf die man gegebenenfalls ausweichen kann.
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Was ist mit Konzernmarken?Die Fremdvergleichsanalyse für Konzernmarken ist schwierig, weil Konzerne ihre Marken üblicherweise nicht an fremde Dritte überlassen. Insofern fehlt es vielfach an guten Vergleichsdaten. Dennoch gibt es auch hier Lösungen, jedoch sollte nicht alleine auf eine Datenbankstudie abgestellt werden. Besonders in diesen Fällen ist es wichtig, den Gesamtkontext zu betrachten.
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Können Sie Zinsbenchmarks erstellen?Wir können auch Datenbankstudien zu angemessenen Zinssätzen erstellen. Bei komplexen Sachverhalten arbeiten wir zudem mit einer weiteren Spezialberatung zusammen.
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Welche Datenbanken haben Sie in Ihrem Angebot?Wir verfügen über Zugang zu allen gängigen Datenbanken einschließlich Amadeus / Orbis, Standard & Poors, Moody’s und RoyaltyStat.
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Für welche Transaktionen können Sie Benchmarkingstudien erstellen?Grundsätzlich bedienen wir alle Transaktionen, die einer Datenbankstudie zugänglich sind. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Routinefunktionen wie Vertrieb, Produktion oder Dienstleistungen. Im direkten Preisvergleich werden beispielsweise Lizenzen, Zinssätze oder Franchisegebühren untersucht.
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Für welche Länder / Regionen können Sie eine Datenbankstudie erstellen?Prinzipiell können wir alle Länder und Regionen bedienen. Die genaue Ausgestaltung der Studien ist dabei allerdings eine sehr heikle Frage, die genau betrachtet und geplant werden sollte. Üblicherweise werden Datenbankstudien regional erstellt, das heißt für Europa (paneuropäische Studie), Amerika und Asien. Bei bestimmten transaktionalen Studien kommt es auch auf die Verfügbarkeit von Daten an. So basieren Studien zu Lizenzsätzen fast ausschließlich auf US-amerikanischen Datenpunkten. Zudem verlangen einige Länder lokale Studien unter Nutzung lokaler Datenbanken oder die Lokalisierung der regionalen Studien. Zu der besten Herangehensweise beraten wir sie gerne.
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Beherrschen Sie das Thema fachlich?Wir sind eine Steuerberatungsgesellschaft und unsere Partner haben langjährige Erfahrung im Bereich der internationalen Verrechnungspreise und der Erstellung von Datenbankstudien. Bitte schauen Sie sich gerne auf unserer Webseite um.
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Können Sie uns auch steuerlich beraten?Als Steuerberatungsgesellschaft dürfen wir sie prinzipiell umfassend zu allen steuerlichen Angelegenheiten beraten. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass sich unser Geschäftsmodell auf den Bereich der internationalen Verrechnungspreise fokussiert. Insofern bieten wir keine allgemeine Steuerberatung an, sondern nur Spezialberatung im Bereich des internationalen Steuerrechts.
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Arbeiten Sie mit anderen Steuerberatern oder mit Rechtsanwälten zusammen?Wir arbeiten regelmäßig, gerne und vertrauensvoll mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und teilweise auch Unternehmensberatern zusammen. Da wir uns ausschließlich auf den Bereich des internationalen Steuerrechts und der Verrechnungspreise konzentrieren, werden wir von anderen Beratern in der Regel nicht als Konkurrenz, sondern es sinnvolle Ergänzung in ihrem Mandantenportfolio wahrgenommen. Die Zusammenarbeit kann dabei offen erfolgen und vielfach arbeiten wir auch einfach nur im Hintergrund zu.
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